Akupunktur

Im Rahmen einer Akupunkturbehandlung werden genau definierte Punkte auf den Energie-Leitbahnen des Körpers mit Nadeln, Laser oder auch Moxibustion (Abbrennen von chinesischem Beifußkraut= Moxa) stimuliert und so der harmonische Fluß der Lebensenergie Qi wiederhergestellt.

 

Bewährt hat sich die Anwendung von Akupunktur unter anderem bei:

akuten und chronischen Schmerzen (z.B. von Wirbelsäule,Gelenken,Kopf, bei Fibromyalgie, Krebs, ...)

  • Migräne
  • Gürtelrose/Herpes zoster-Infektion
  • Allergien/Heuschnupfen
  • Asthma
  • Nasennebenhöhlenentzündung/Sinusitis
  • Regelstörungen
  • Wechseljahresbeschwerden
  • Schwangerschaftserbrechen
  • Geburtsvorbereitung
  • Schlafstörungen
  • funktionelle Verdauungsstörungen
  • u.v.m.


Die Kosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfeeinrichtungen übernommen.



Akupunktur als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei folgenden beiden Erkrankungen ist eine Behandlung mit Akupunktur Leistung jeder gesetzlichen Kranken-versicherung :

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (d.h. seit mindestens 6 Monaten bestehend)
  • chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose (d.h. seit mindestens 6 Monaten bestehend)
     

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.